Tilkin von Hillesheim

der Urvater aller Hillesheims ?

Am 1. Juni 1318 beurkundet Richarda, Herrin zu Reifferscheid, mit ihrem einzigen Sohn Johann, dass sie von den Brüdern Johann und Tilkin von Weseme und von Adolf von Wesebin 200 Mark Denare kölnischer und Hillesheimer gültiger Währung weniger 9 Mark erhalten habe, um ihre Hillesheimer Güter auszulösen, die den domicell (Junker) Philipp von Wildenburg verpfändet waren. Als Sicherheit werden diese Güter in Hillesheim - dessen Bürger oppidani genannt werden - nun den neuen Geldgebern verpfändet.

(entnommen aus: Die Hillesheimer Adelsfamilie von Hillesheim, Herbert Wagner, Hillesheim, Juni 1983.


Dieser Tilkin von Weseme (=Wesebin, Wasen, Wiesbaum bei Hillesheim), der in vielen Urkunden aus der Zeit nach 1318 bis 1356 als Tilkin von Hillesheim genannt wird, scheint die erste nachweisbare Person zu sein, die den Namen Hillesheim trägt. Tilkin folgte der Sitte, dass wohlhabende, einflussreiche Bürger den Namen des jeweiligen Wohnortes tragen. Inwieweit dieser Burgmann Tilkin von Hillesheim der Urvater aller Familien mit dem Namen "Hillesheim" ist, lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit sagen. Genealogen haben versucht die Personen, die in den Urkunden vorkommen, zu ordnen und eine Stammtafel zu erstellen. In diesem Zusammenhang ist besonders das Buch "Die Hillesheimer Adelsfamilie von Hillesheim" von Herbert Wagner, erschienen Juni 1983 in Hillesheim, zu nennen.

Der Name seiner Ehefrau Meta (Metta, Mathilde) erscheint in einem Abschnitt der Eiflia Illustrata auf S.463 Band 1 Abt. 1. Hier versetzt Friedrich von Dollendorf und seine Gemahlin Kunigunde dem Markgrafen Wilhelm von Jülich für 1100 Cölnische Mark ihr Dorf Dalheim mit allem Zubehör mit Ausnahme der Mühle mit 7 Morgen Landes des Hauses Tilkins und der Meta von Hillesheim und ihren Lehnsmann Johann Jrinsun (den sie ja 1339 an Tilkin verkauft hatten).

Aufgrund der vorausgegangenen Forschung meint Wagner mit ziemlicher Sicherheit sagen zu können, daß die Trierer, Kölner, bergische und v. Merscheid gen. Hillesheim, sowie Merscheid-Hüllessem Linien von der Hillesheimer Familie "von Hillesheim" abstammen.

Eine Urkunde aus dem Jahre 1356 (Landeshauptarchiv Koblenz C/517) beschreibt wie sich dieser Tilkin von Hillesheim und seine Söhne sich mit den Bürgern der Stadt Hillesheim nach einem Krieg wiederversöhnen. Diese Streitigkeit, bei der es offenbar auch Tote und Verletzte gab, wurde unter Mithilfe des Trierer Erzbischofs Boemund beigelegt.

 


 

 

Die Übersetzung der obigen Urkunde:

Aussöhnung der Hillesheimer mit Tilkin

Wir, die Bürger und die ganze Gemeinde der Stadt Hillesheim bekennen öffentlich in dieser Urkunde, daß wir uns wegen des Krieges und Zwiespalts, der dieses Krieges wegen zwischen uns auf der einen Seite und Tilkin von Hillesheim und seinen Söhnen auf der andern Seite gewesen ist, und aller Rechtshändel, die daraus entstanden sind bis auf den heutigen Tag, mit diesem Tilkin, seinen Söhnen, allen ihren Helfern und Dienern, und diese wieder mit uns allen, unsern Helfern und Dienern, die damit zu tun hatten, vollständig und aufrichtig mit Zustimmung und guten Willens unseres lieben gnädigen Herrn, Herrn Boemund, Erzbischof zu Trier, in jeder Weise versöhnt haben, wie hier geschrieben steht.

Zum ersten: Alle Gefangenen des vorgenannten Krieges sollen los und ledig sein; es wird auf sie von beiden Seiten aufrichtig und gänzlich verzichtet. Und wegen der Leute, die in dem vorgenannten Krieg umgekommen sind, wollen wir niemals Rache nehmen und sollen deswegen Urfehde schwören und halten wie es Brauch ist.

Wir haben verzichtet und verzichten auf beiden Seiten voll und ganz wegen aller Schäden, die in dem vorgenannten Krieg und Zwiespalt geschehen Sind bis zum heutigen Tag.

Tilkin von Hillesheim und seine Söhne sollen wieder zu ihrem Eigentum und Besitz in Hillesheim kommen mit dem gleichen Recht, wie sie vor dem Krieg waren bis zu dem Tag. da sie Hillesheim wegen der vorgenannten Streitereien verlassen haben, und sollen in Hillesheim wohnen können in Recht und Gewohnheit, wie andere Burgleute dort bisher gewohnt haben und rechtens wohnen sollen.

Auch die Abgaben, die Tilkin und seinen Söhnen zu Hillesheim jährlich zustehen, aber bisher nicht geleistet wurden, sollen wir ihnen allein von einem Jahr geben bis zum kommenden Walpurgistag (1. Mai) ohne Betrug.

Weiter sollen wir Tilkin und seinen Söhnen aus unserm Wald so viel Bauholz geben, daß sie ihr Haus zu Hillesheim, das in den vorgenannten Streitigkeiten zerstört worden ist, zu ihrer Zufriedenheit wieder aufbauen können.

Diese Aussöhnung, wie sie geschrieben steht, geloben wir ohne Arglist und Betrug mit dieser Urkunde fest und stets zu halten und nicht dagegen zu handeln.

Des zu Urkund haben wir der Stadt Hillesheim Siegel an diese Urkunde gehängt und haben ebenfalls unsern lieben gnädigen Herrn, Herrn Boemund zu Trier, gebeten, daß er zu größerer Beständigkeit sein Siegel zu dem unsern an diese Urkunde hängen wolle.

Und Wir, Boemund, von Gottes Gnaden Erzbischof zu Trier, bekennen, daß dieser vorbeschriebene Vergleich mit unserer Erlaubnis und gutem Willen geschehen ist, und haben auf Bitten Unserer vorgenannten Bürger und Gemeinde von Hillesheim Unser Siegel zu dem ihrigen an diese Urkunde gehängt, die gegeben ist im Jahr Eintausenddreihundertsechsundfünfzig nach Christi Geburt an unserer Frauen Abend, auf lateinisch genannt Annuntiatio (Vorabend von Mariae Verkündigung, 24. März).