Zur Ortsgeschichte von
Hillesheim / Rheinhessen
Die nachfolgenden Informationen wurden entnommen aus:
1. Hillesheimer Ortsgeschichte von Wolfgang Scholl Hillesheim, 1983
2. Chronik von Hillesheim, Gemeindebote 1922/23
Hillesheim - ein kleiner Weinort in Rheinhessen
Das Dorf Hillesheim in Rheinhessen hat heute etwa 650 Einwohner, gehörte seit 1972 zur ehemaligen Verbandsgemeinde Guntersblum, heute Verbandsgemeinde Rhein-Selz und liegt auf den Hügeln oberhalb der Rheinfront Mainz - Worms. Die Entfernung nach Alzey beträgt 15 km, nach Worms etwa 20 km und nach Mainz 33 km.
Erste urkundliche Erwähnung
Aus den vorliegenden Quellen kann man entnehmen, dass Hillesheim urkundlich zum erstenmal im 13. Jahrhundert erwähnt wird. Am 12. November 1285 traten Philip von Falkenstein, Herr zu Mincenberg, kaiserlicher Kämmerer und Gisela, seine Gemahlin, ihren Zehnten an das Domkapitel zu Mainz ab.
Der Anfang der Geschichte von Hillesheim
Die ältesten Spuren von Menschenansiedlungen in Hillesheim führen in die Zeit der Römer. Im Jahre 1921 fand der Küfermeister Jacob Wirthwein II bei der Bearbeitung eines Ackers mehrere Tonvasen unterschiedlicher Größe. Diese wurden von Fachleuten als aus dem 1. Jahrhundert nach Christus stammend eingeschätzt. 1857 hat man beim Ausschachten von Gräbern Urnen mit Asche und dem sogenannten Tränenkrüglein, sowie römische Münzen gefunden.
Der Ortsname Hillesheim
Die Herkunft des Ortsnamens Hillesheim kann auf zweierlei Weise gedeutet werden. Eine Deutung wäre die von Hügelsheim, Higeliheim, kommend, also dort wo es hügelig ist. Die andere Interpretation wäre von Hülszheim, Hültzheim oder Holtzheim kommend, also dort wo es Holz gibt. Die erste Erklärung scheint plausibler zu sein, obwohl es im Westen des Dorfes angeblich mal einen Wald gegeben haben soll. Weitere Namensformen sind Hilnsheim, Hülsheim, Hilsheim, Hilgheim, Hillersheim, Hilesheym, Hilesheim, Hillsheim und Helsheim.
Ein Zusammenhang zwischen dem Ortsnamen dieses Dorfes Hillesheim und dem verbreiteten Familiennamen Hillesheim ist nicht bekannt. Genealogische Forschungen über den Namen Hillesheim stellen zweifelsfrei wohl eine Verbindung zwischen dem Familiennamen und der Stadt Hillesheim in der Eifel her.
Hillesheim - ein geteiltes Dorf
Das Jahr 1387 ist von besonderer Bedeutung für die Geschichte Hillesheims: die Herren von Falkenstein und Mincenberg verkauften den Kirchberg mit der Kirche und den benachbarten Gebäuden an das Kloster von Rosenthal am Donnersberg. Durch diesen Verkauf wurde der Ort in einen Kirchbergsteil, später der evangelische oder auch Dolgesheimer Teil, und in einen kaiserlichen, katholischen oder auch Haßlocher Teil gespalten. Diese Spaltung bestand bis zur Zeit Napoleons in das Jahr 1798 und sorgte, wie weiter unten aufgeführt, noch zu allerlei politischen Spannungen.
Der Kirchbergsteil von Hillesheim
Im Jahre 1570 vererbte die letzte Äbtissin des Klosters Rosenthal am Donnersberg ihren Teil, also den Kirchbergsteil, an ihren Bruder Heinrich von Geispitzheim. Somit gehörte dieser Teil Hillesheims bis 1675 den Freiherren von Geispitzheim. Durch Heirat und Testament gelang der Geispitzheimsche Kirchbergsteil 1690 an eine Familie von Pröck: die Gräfin Amalia von Pröck war eine geborene von Geispitzheim und heiratete Ernst Ludwig von Proeck aus Ostpreussen. Sie war eine der Hauptfiguren im Streit zwischen dem evangelischen und dem katholischen Teil Hillesheims.
Der Haßlocher, Falkensteinische, katholische und kaiserliche Teil Hillesheims
Hillesheim befand sich 1190 im Besitz des Werner von Bolanden. Durch Heirat und Vermächtnis wird Graf Philip von Falkenstein, Schwiegersohn des Werner von Bolanden, Besitzer von Hillesheim. Seitdem ist Hillesheim im Besitz der Falkensteins. Im Jahre 1546 übernimmt die Familie von Dhaun, Herren zu Falkenstein-Oberstein, eine Nebenlinie der Falkensteins die Herrschaft. 1660 wird der falkensteinische- dhaunische Teil an den Herzog von Lothringen verkauft. Dieser übertrug die Herrschaft auf einen seiner Söhne, den Prinzen von Vandemont, der 1723 kinderlos starb. Während der Jahrhundertwende um 1700 müssen jedoch die Grafen von Manderscheidt und Löwenhaupt als falkensteinische Linie im Besitz von Hillesheim gewesen sein. Wie weiter unten noch geschildert, kann das Jahr 1702 als Höhepunkt der Streitigkeiten in Hillesheim angesehn werden und für diesen Zeitpunkt werden die falkensteinischen Grafen von Manderscheid und Löwenhaupt als Besitzer genannt. In einer Chronik der Pfarrei wird von Erbstreitigkeiten gesprochen. Nach dem Tode des Prinzen von Vandemont 1723 fiel die Herrschaft zurück an den Herzog von Lothringen und in Folge der Vermählung dieses mit Maria Theresia wurde der kaiserliche Teil Hillesheims schließlich 1740 österreichisch. Doch nun einige Details aus der Zeit um 1700:
Der Religionskrieg in Hillesheim
Die Besitzer des katholischen Teils, also des falkensteinischen Hillesheims, seit 1695 die Grafen von Manderscheidt und Löwenhaupt wohnten selber nicht in Hillesheim. Sie ließen ihren Teil des Ortes von den beiden Amtmännern Georg Ulrich Pleickner zu Kreuznach und Friedrich Seidenbänder zu Worms verwalten.
Der Höhepunkt der Streitereien fand im Jahre 1702 vor dem Kaiserlichen Reichs-Kammergericht zu Wetzlar in Form eines Prozesses statt, den die Frau Amalia von Pröck schließlich gewann. Der Anlaß der gerichtlichen Auseinandersetzung war der Umstand, dass die Herren von Manderscheidt und Löwenhaupt durch ihren Verwalter Pleickner der Frau Amalia von Pröck das Patronatsrecht streitig machen wollte. Der Inhaber des Patronatsrechtes (juris Patronatus, juris Episcopalis) bestellte den Pfarrer und war auch zuständig für schulische Angelegenheiten. Mit diesem Recht war also eine gewisse politische Macht und Einflußnahme verbunden. Durch im Ton scharf gehaltene Briefe an die katholische Bevölkerung Hillesheims versuchte der Verwalter Pleickner im Auftrag seiner Herren dem Hause Pröck diese Rechte zu nehmen. Hier ein Ausschnitt aus diesen Schreiben an die katholischen Untertanen:
"Den Pröckischen Verwalter hat man zu bedeuten, dass, wann er nahmens seiner Herrschaft den Katholischen Altar nicht wieder bauen lasset, man ihn eben also, wie er die Kirchen-Zinsen einzutreiben getan, mit einer exekution darzu anhalten lassen werde. Inzwischen wird erlaubt mit abstattung solcher Kirchen-Zinsen an die Frau von Pröck so lang einzuhalten, bis nicht allein der Catholische Altar wieder gemacht, sondern auch Rechnung, wohin solche Zinsen bei vorigen Jahren angewendet worden, abgelegt, und Nachricht, wohin solche gewidmet, ertheylet worden sein wird. Sodann mögen die Catholischen Ihre Kinder in- und außerhalb der Kirche zu Hülszheim dur ch einen dahier berufenen catholischen Priester ungehindert taufen lassen undt wo sich der Pröckische Verwalter dagegen setzet, soll man denselben beim Kopf nehmen undt arretieren, wonach man gegen denselben als einen Frieden-Stöhrer verfahren wirdt. Der Glocken-Zehende aber gebührt meines Erachtens weder der Gemeinde noch der Frau von Pröck, sondern einem jedem Glöckner, so leuthen und die Uhr richten muß (Schulmeister und Küstner). Kreuznach, den 1 Merz 1701. Pleickner."
Das Reichskammergericht entschied den Rechtsstreit, auch als Hillesheimer Religions-Gravamina betitelt, schließlich dahin, dass Frau Maria Amalia von Pröck "ungehindert und unmolestiret" in dem Besitze ihrer Rechte an hiesiger Kirche und Pfarrstelle bleibe. Dem Amtmann Pleickner wurde verboten, ihr diese Rechte zu schmälern. Pleickner mußte ihr in einem Schreiben an das "Gericht zu Hillesheim" die alleinigen Rechte zugestehen.
Daß die Frau von Pröck eine wichtige politische Rolle in Hillesheim gespielt hatte, und dass sie sich auch um die Zukunft der Hillesheimer Bevölkerung sorgte, kann man erkennen an der von ihr erlassenen Kirchen-, Schul- und Polizeiordnung. Als Beispiel hier ein Erlaß zum Schulwesen aus dem Jahre 1706:
"Nachdem mann höchstmißfällig vernehmen müssen, welcher gestalt die Untertanen zu Hilßheim dero Kinder wie das wilde Vieh aufwachsen lassen, so dass mit der Zeit nichts alß ein unordentlich-wüstes Leben erfolgen muß, dahero man von Obrigkeit wegen alle mögliche Vorsorge zu tragen verbunden, Befehlen demnach und wollen hiemit ernstlich, dass sie alle Kinder, ohne Unterschied der Religion, vom 6ten Jahr an biß in das 12te in die hiesig-ordentlich Schuhl schicken undt sie zum gebott, gottesfurcht und wahren Christenthumb anführen lassen, hingegen das gewöhnliche Schuhlgeld quartaliter mit 15 Kr. abtragen und bezahlen sollen. Und weil die Kinder des Sommers gemeiniglich Vatter, den Verwandten, ihren Eltern zu helfen undt an die Handt zugehen auß der Schuhl zubleiben pflegen, undt alßo dasjenige, so sie den Winter über erlernet, wieder vergessen, also sollen sie den Sommer durch, und zwar Vormittags zwey oder wenigstens eine Stunde in die Schuhl gehen, undt nichtsdestoweniger das ordentliche Schuhlgeldt alle quartal bezahlen. Wo aber einer oder der andere so boßschäfftig sei undt seine Kinder nicht in die Schuhl schicken würde, soll er doch das Schuhlgeldt schuldig sein, undt in ermangelung des guts dazu executive ahngehalten werden. Gegeben Hilßheim, den 10ten Aprilis 1706."
Die Hochwohlgeborene Frau Amalia von Pröck geborene von Geispitzheim starb am 22. August 1735 im hohen Alter von 80 Jahren, 5 Monaten und 8 Tagen. Der Kirchbergteil wurde 1786 verkauft an die Herren von Wrede, von diesen weiterverkauft an die Grafen von Riancourt. Erst zu Napoleons Zeiten 1797 endeten die gespaltenen Besitzverhältnisse in Hillesheim.
Wiedervereinigtes Hillesheim - von Napoleons Departement bis zur Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Von 1797 an gehörte Hillesheim zum Departement Donnersberg. Nach dem Wiener Kongress und der hieraus resultierenden Neuaufteilung Europas wurde Hillesheim 1816 dem Grossherzogtum Hessen zugeteilt, wenig später wurde der linksrheinische Teil als Provinz Rheinhessen verwaltet. 1835 wurde Rheinhessen in Kreise eingeteilt: Hillesheim gehörte zunächst zum Kreis Alzey, 1848 zum Regierungsbezirk Worms, 1852 zum Kreis Oppenheim, 1938 zum Kreis Mainz, 1945 zur französischen Besatzungszone. Seit 1968 liegt Hillesheim im heutigen Kreis Mainz-Bingen und seit 1972 gehört das Dorf zur Verbandsgemeinde Guntersblum, zusammen mit den Gemeinden Dolgesheim, Dorn-Dürkheim, Eimsheim, Guntersblum, Ludwigshöhe, Ülversheim, Weinolsheim und Wintersheim.
Das rheinhessische Weindorf Hillesheim heute
Die Berggemeinde Hillesheim hat heute etwa 650 Einwohner. Die Gemarkung ist 552 ha groß, von denen 481 ha forst- und landwirtschaftlich genutzt werden. 140 ha werden allein für den Weinbau genutzt. Die Weinbergslagen in Hillesheim sind die Einzellagen Sonnheil und Altenberg, sowie die Großlage Oppenheimer Krötenbrunnen. An Sehenswürdigkeiten hat Hillesheim die schöne Bergkirche mit Wehrturm, der vermutlich bereits aus dem 12. Jahrhundert stammt. Im Innern der Kirche sind gut erhaltene Grabplatten aus der Zeit der Herren von Geispitzheim und der Familie Pröck zu sehen. Die Orgel in der Kirche ist eine Stummorgel aus dem Jahre 1750.
Nicht unerwähnt bleiben darf der über 100-jährige sogenannte Drei-Röhren-Brunnen, über den 1995 eine eigene Festschrift zum 100-jährigen Bestehen von der Ortsgemeinde herausgegeben wurde. Ein Besuch des schmucken rheinhessischen Weindorfes Hillesheim ist lohnenswert, nicht nur zur Kirchweih am 2. Wochenende im September oder zum traditionellen Weihnachtsmarkt am 3. Advent.